GTS nach neuem Schulgesetz §4a
Zum Schuljahr 2015/2016 wurde die Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Wahlform entsprechend §4a SchG vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Folgende Veränderungen wurden in einem Elternbrief veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation des GTS Infoabends.