Regelungen der Ganztagsschule

Ganztagsschule nach Wahlform– Unsere Regeln für den Nachmittagsbetrieb
Wir begrüßen Sie und Ihre Kinder herzlich im neuen Schuljahr!

Um die Organisation unserer Ganztagsschule für Sie zu verbessern, möchten wir Sie stets über unsere aktuellen Vereinbarungen informieren. Wir stehen auch in Absprache mit der Kernzeitbetreuung und den Projektleiter/innen. Die folgenden Regelungen sind erforderlich, um auch im Ganztagsbetrieb die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder wahrnehmen zu können. Um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und Informationswege zu verkürzen, möchten wir Sie bitten, die folgenden Vorgaben aufmerksam zu lesen und auf dem unteren Abschnitt mit einer Unterschrift Ihr Einverständnis zu erklären.

Ganztagsschule nach Wahlform:Projekte:Wetter und Kleidung:Hausaufgaben:Das Wichtigste noch einmal im Überblick:

„Nach Wahlform“ heißt zunächst, dass Sie die Teilnahme freiwillig gewählt haben. Allerdings folgt mit der Anmeldung die Verpflichtung, regelmäßig anwesend zu sein.

  • Auch für den Nachmittagsbetrieb und in der ersten Stunde (GTS-Betreuung) gilt die Schulpflicht.
  • Die Abholung Ihres Kindes vor 15.50 Uhr (bzw. vor Ende des Projekts) ist, genau wie am Vormittag, nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei Arztterminen möglich.
  • Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt fehlen, bitte an jedem neuen Fehltag morgens abmelden oder einen Zeitraum angeben.
  • Die GTS findet an vier Tagen von Montag – Donnerstag jeweils von 7.50 Uhr – 15.50 Uhr statt.
  • Die Erst- und Zweitklässler haben in diesem Jahr an jeweils einem Tag ein besonderes Programm: Frau Viehöver von der Jugendmusikschule bietet halbjährlich eine Musikwerkstatt (musikalische Grundausbildung – im Rahmen der GTS-Betreuung in der ersten Stunde) an. à Siehe Brief Klasse 1 / 2 der JMS
  • Freitags endet der Unterricht für alle Kinder um 12.15 Uhr (Ausnahme bei Anmeldung zum G1, siehe unten)

G1 – Angebot Zusatzbetreuung nach der GTS durch die Stadt Staufen

  • Do. 15.50 Uhr bis 17.00 Uhr
  • 12.15 Uhr bis 17.00 Uhr (einschließlich Mittagessen)
  • Die Stadt Staufen hat bereits die Abholzeiten abgefragt. Diese Infos wurden an das Kernzeitpersonal weitergegeben.
  • Treffen Sie mit Ihren Kindern und dem Kernzeitpersonal klare Vereinbarungen für die Woche, z.B. möglichst immer gleiche Abholzeiten. Das erleichtert allen und besonders Ihren Kindern den Überblick.
  • Ganz wichtig: Kinder in diesen Zeiten immer in den Kernzeiträumen abholen und persönlich abmelden. Ansonsten können die Betreuerinnen Ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
  • Die Teilnahme ist nach Anmeldung verpflichtend (Schulpflicht).
  • Wechsel sind nicht möglich (Absolute Ausnahmen – beispielsweise aus pädagogischen Gründen – müssen mit der Klassenlehrerin / dem

Klassenlehrer und dem GTS-Team abgestimmt werden!)

  • Beachten Sie die Endzeiten der Projekte! Manche Projekte enden nach 15.50 Uhr. Holen Sie Ihre Kinder im Foyer ab, falls Sie keine Zusatzbetreuung gebucht haben.
  • Sie erhalten in diesem Jahr zum ersten Mal das Projektwahlheft mit den gekennzeichneten Projekten Ihres Kindes zurück. So haben Sie stets die Möglichkeit, die Zeiten oder andere Informationen nachzulesen.
  • Verhält sich Ihr Kind in einem Projekt kontraproduktiv, stört oder begegnet den Projektleiter/innen nicht mit Respekt, behalten wir uns angemessene Maßnahmen vor.
  • Besonders in der Ganztagsschule beschränkt sich der Aufenthalt der Kinder nicht nur auf das Schulgebäude. Viele Projekte finden zumindest teilweise auch draußen statt und das bei jedem Wetter.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Regen- bzw. Wetterschutz mit, der auch in der Schule verbleiben kann (unbedingt mit Namen versehen!!!)
  • Schuhe und Kleider können mit Schmutz, Farbe oder ähnlichem behaftet werden. Dies lässt sich nicht immer vermeiden. Eine angemessene Kleidung ist daher zu empfehlen.

  • Hausaufgaben sind an der Thaddäus-Rinderle-Schule üblich und wichtig.
  • Nicht immer werden die Ganztagsschüler/innen damit auch in der Lernzeit fertig.
  • Unfertige Hausaufgaben müssen NICHT zu Hause nachgearbeitet werden.
  • Wird Ihr Kind häufiger nicht mit den Hausaufgaben fertig, kontaktieren Sie bitte den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Gemeinsam können wir dann herausfinden, woran dies liegt und Abhilfe schaffen.
  • Die Hausaufgaben werden von den Betreuungspersonen auf Vollständigkeit, aber NICHT auf Richtigkeit geprüft.
  • Sie dürfen zu Hause gerne einen Blick auf die Arbeit Ihrer Kinder werfen. Eine gemeinsame Korrektur folgt allerdings in der Regel im Unterricht. Dafür sind die vorhandenen Fehler wichtig, um den Lernstand bzw. auftretende Schwierigkeiten einschätzen zu können.
  • Es gibt aber auch Aufgaben wie beispielsweise das Üben von Einmaleins-Reihen, die Arbeit mit dem Lesekalender oder (besonders in Klasse 3 und 4) eine Vorbereitung auf Arbeiten oder Projekte, die auch zu Hause erledigt werden müssen.

ueberblick