Umgang mit Schulbüchern
Liebe Schüler, liebe Eltern!
Jede Schülerin, jeder Schüler möchte mit möglichst gut erhaltenen Schulbüchern arbeiten und lernen. Unsere Schulbücher werden jedem Kind nach dem Grundsatz der Lernmittelfreiheit (s. SchG in BW) kostenlos zum Gebrauch überlassen.
Dabei ist sich die Schule bewusst, dass es bei diesem Gebrauch natürlich zu einer angemessenen Gebrauchsabnutzung kommt. Allerdings müssen alle Schulbücher mindestens fünf Jahre halten.
Damit auch ältere Bücher brauchbar bleiben und um zu vermeiden, dass am Schuljahresende Gebühren für Beschädigungen, Verschmutzungen und/oder zu starke Abnutzung bezahlt werden müssen, muss Folgendes beachtet werden:
Alle Bücher müssen sofort nach Erhalt eingebunden werden!
Dabei unbedingt beachten: Keine selbstklebende Folie verwenden!
Umschläge nicht mit Klebestreifen am Buch befestigen!
Als ungeeignet haben sich die im Handel erhältlichen Kunststoff-Umschläge mit der roten Umrandung erwiesen, da sie Kleberänder am Buch verursachen!
- Name, Klasse und Schuljahr müssen in das entsprechende Feld vorne im Buch eingetragen sein.
- In die Bücher darf nicht hineingeschrieben werden.
- Bereits vorhandene Beschädigungen werden von der ausgebenden Lehrkraft im Buch vermerkt
Sollten Sie weitere, noch nicht vermerkte Beschädigungen feststellen, teilen Sie dies bitte der betreffenden Lehrkraft umgehend mit, damit sie ebenfalls vermerkt werden können.
Am Ende des Schuljahres werden die Bücher auf weitere Brauchbarkeit überprüft. Bücher mit starken Verschmutzungen, Feuchtigkeitsschäden, Lebensmittelflecken, beschädigten Umschlägen und Buchrücken u.ä. können nicht weiter verwendet werden.
Stellt sich ein Buch als nicht mehr brauchbar heraus, wird von der Stadt ein bestimmter Prozentsatz des Neubeschaffungswertes in Rechnung gestellt (je nach Alter des Buches). Nach Bezahlung der Rechnung geht es dann in Ihr Eigentum über.
Wir danken für die Mithilfe!
gez. Schulleitung